Das Untergymnasium der Kantonsschule am Burggraben
Interessierst du dich für das Untergymnasium der Kantonsschule am Burggraben? Wenn ja, dann lies die folgenden Zeilen. Mehr über das Untergymnasium erfährst du hier.
Anforderungen
Mit dem Übertrittsverfahren soll herausgefunden werden, welchen schulischen Anforderungen das Kind gewachsen ist. Einen wichtigen Anhaltspunkt dafür bilden nach wie vor die Noten.
Die Anforderungen entsprechen dem kantonalen Lehrplan für die Mittelstufe der Primarschule in Deutsch und Mathematik.
Da es sich bei diesem Ausbildungsgang um ein freiwilliges Angebot im Bereich der Begabtenförderung handelt, werden ausserkantonale
Schülerinnen und Schüler nicht zugelassen.
Deutsch
Schwergewichtig werden folgende Bereiche geprüft:
– selbstständiger sprachlicher Ausdruck beim Verfassen von Texten
– Verständnis und Interpretation stufengemässer Texte
– schriftliche Anweisungen verstehen und umsetzen können
– schriftliche Darstellung von Gelesenem und Beobachtetem, von eigenen Erlebnissen und Vorstellungen
– Wortschatz und Grammatik
– Fragen zu einem Filmausschnitt schriftlich beantworten
In gewissen Prüfungseinheiten darf der Duden verwendet werden; er wird von der Schule zur Verfügung gestellt.
Mathematik
Die Prüfung in Mathematik besteht aus drei Teilen: schriftliches Rechnen, Rechnen mit Notizen, Kopfrechnen. Die Benützung eines Taschenrechners als Hilfsmittel ist nicht erlaubt.
Anmeldung
Das Anmeldecouvert für das Untergymnasium kann auf dem Sekretariat der Kantonsschule bezogen und auf den ausgeschriebenen Termin eingereicht werden (die Anmeldung über das Schulamt der Stadt St.Gallen genügt nicht). Es ist eine Anmeldegebühr von Fr. 200.- zu entrichten.
Die Anmeldung zu der Prüfung ist bis Freitag, 19. Februar 2010 dem Rektorat der Kantonsschule am Burggraben einzureichen.
Aufnahmeprüfung
Der Eintritt ins UG ist mit einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit von einem Quartal verbunden. Geprüft wird der Stoff der Mittelstufe der Primarschule in den Bereichen Deutsch und Mathematik. Erstellt wird die Aufnahmeprüfung vollumfänglich von der paritätischen Aufnahmeprüfungskommission, die aus Kantonsschul- und Primarschullehrkräften der Mittelstufe besteht. Die Prüfung findet jeweils anfangs Mai an der Kantonsschule statt. An der Aufnahmeprüfungskonferenz wird im Zweifelsfall die Schülerbeurteilung durch die Lehrkräfte der Primarschule mitberücksichtigt.
Weitere Informationen sind an speziellen Orientierungsabenden an der KSBG zu erhalten.