Schülerinnen und Schüler in bilingualen Ausbildungsgängen verbringen am Ende der 2. Klasse mindestens vier Wochen im englischen Sprachgebiet. Dieser beginnt zwei Wochen vor den Sommerferien. Die Kosten werden von den Erziehungsberechtigten getragen.
Diesen Aufenthalt können im selben Zeitraum auch Schülerinnen und Schüler ohne bilingualen Ausbildungsgang auf freiwilliger Basis machen. In Absprache mit ihrer Englischlehrperson reichen sie dafür beim Abteilungsvorstand ein Urlaubsgesuch ein; der Abgabetermin ist im aktuellen Terminplan ersichtlich.
Kantonsschule am Burggraben
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