Charta - Lernen im Zeitalter der Digitalisierung

Die KSBG geht aktiv mit den Herausforderungen der Digitalisierung im Gymnasium um. Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler darauf vor, Vorlesungen und Seminare mit digitalen und analogen Mitteln zu verfolgen, Notizen digital und analog zu verwalten und Prüfungen mit digitalen und analogen Mitteln vorzubereiten.

Digital – analog. 
Die Entscheidung darüber, welche Inhalte und Unterrichtssequenzen digital und welche analog gestaltet und umgesetzt werden, liegt im Ermessen der Lehrperson. Die Schülerinnen und Schüler sollen, wo möglich, das Medium selbst wählen und ihre eigenen Erfahrungen machen.

Unterrichtsstruktur. 
Die Lehrpersonen geben Unterrichtsmaterial nach Möglichkeit digital ab und nutzen dabei eine Plattform.

  • Vergleiche auch «Kommunikation» und «Umgang mit Daten»
  • Die aktuelle Situation der KSBG basiert auf Lösungen von Microsoft. Die Bereiche Teams und SharePoint greifen nahtlos ineinander und können gegenseitig integriert werden. Nutzt eine Lehrperson beide Dienste im Unterricht, ist es zentral, dass Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam gemacht werden und die Dienste entsprechend verlinkt sind. Dabei ist es wichtig, dass keine weiteren Plattformen (Drittanbieter, private) genutzt werden. Kann dies nicht vermieden werden, sollen die entsprechenden Links auf der primären Plattform gesetzt werden.

 

 

Umgang mit den Geräten. 
Lehrpersonen legen Wert darauf, dass digitale Kompetenzen überfachlich und fachspezifisch vermittelt werden.

  • Die Unterrichtsgeräte der Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn der Lektion geschlossen und liegen flach auf dem Tisch, sofern keine andere Abmachung mit der Lehrperson besteht.
  • Besonders im 1. Schuljahr dient die Klassenstunde als Gefäss, das Lernen der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und zu begleiten: enge Zusammenarbeit mit ICT-Lehrperson, Informationen zum Thema Ablenkung und Konzentration.
  • Werden die Geräte nur als Papierersatz eingesetzt, wird ihr Potential nicht ausgeschöpft. Lehrpersonen sind angehalten, die methodisch-didaktischen Erweiterungen – wenn wirksam – auch einzusetzen (z.B. Videoaufträge, gemeinsames Zusammenarbeiten online, Quizzes etc.)
  • Die Bibliothek unterstützt Lernende und Lehrende mit Schulungen zu Themen wie «Information und Wissen» u.ä. und passendem Geräteeinsatz.
  • Merkblatt «Arbeiten im Unterricht»
  • Überfachliche Kompetenzen (Umsetzung durch Fachgruppen)
  • Digitales Prüfen an der KSBG mit SEB und Forms

Die digitale Infrastruktur wird möglichst einfach und einheitlich gestaltet. Damit wird der Einsatz für das Lehren und Lernen für alle Nutzerinnen und Nutzer vereinfacht und die technischen Supportleistungen können effizient erfolgen.

Infrastruktur
Zur Infrastruktur im digitalen Umfeld zählen Hardware, Software und Support. Die Lehrpersonen werden in den Prozess der Erneuerung der Infrastruktur miteinbezogen. Sie werden frühzeitig und transparent über Änderungen informiert.

  • Hardware: Persönliche Arbeitsgeräte der Lehrpersonen und der Schülerinnen und Schüler; Desktop-PCs in Computerräumen und Bibliothek; mobile Multifunktionsdrucker; grosse Monitore in Unterrichtsräumen, Visualizer, Cynap. Zum erweiterten Gerätepark gehören zudem Spezialgeräte wie Roboter, 3D-Drucker, digitale Foto- und Videokameras und weitere Peripheriegeräte.
  • Software: Office 365, NESA, nanoo.tv, Adobe Creative Cloud (nicht abschliessende Aufzählung).
  • Support: IT-Cluster (div. Levels), Ticket-System; Anleitungen (SharePoint, NESA, KSBG Homepage).

Support
Die Supportleistungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Schulangehörigen und werden regelmässig evaluiert. Der Support wird einerseits durch den Cluster, andererseits durch einen schulinternen Helpdesk sichergestellt. Der Zugang zum Support ist klar geregelt, die Ansprechpersonen sind benannt. Neue Lehrpersonen werden durch ihre/n Mentor/in unterstützt.

Zuständigkeiten
Primär sind die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler um die Einsatzbereitschaft ihrer Geräte besorgt. Sie unterstützen die Optimierung des Supports, indem sie die Support-Kanäle und deren Handhabung kennen und bei Bedarf eigeninitiativ nutzen. 

Digitale Prüfungen
Unterricht mit digitalen Mitteln legt auch digitales Prüfen nahe. Die Lehrpersonen wie auch die Schulleitung sind bestrebt, digitales Prüfen weiterzuentwickeln. Die Entscheidung, ob Prüfungen in einem Computerzimmer bzw. auf persönlichen Geräten oder analog durchgeführt werden, liegt bei der Lehrperson. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler den eingesetzten Prüfungsmodus kennen und verstehen.

 

Datenablage
Schulangehörigen stehen zur Datensicherung geteilte und private Datenspeicher sowie verschiedene Dienste für Kommunikation und Verteilung von Materialien zur Verfügung. Lehrpersonen kennen die Vor- und Nachteile (auch Abhängigkeiten) der Dienste und Ablagen und stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler diese ebenfalls kennen.

Datenschutz
Für den Einsatz von Software und Cloud-Services sind datenschutzkonforme Vereinbarungen einzuhalten. Die Fachpersonen für Datenschutz unterstützen datenschutzkonforme Lösungen für den Einsatz digitaler Mittel (z.B. für Audio-, Foto- und Videoaufnahmen). Es sind die Bestimmungen des Kantons zu Datenschutz und Datensicherheit zu beachten; ebenso das Merkblatt zum Einsatz von Lernplattformen, Lern-Apps und Lernsoftware im Unterricht auf der Sekundarstufe II sowie die Bestimmungen des Kantons zum Unterricht im Allgemeinen und zum Datenschutz.

Privatsphäre
Digitale Beiträge von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrpersonen werden nur mit Zustimmung aller Beteiligten aufgenommen oder verbreitet.

  • Die Zustimmung aller Beteiligten muss dokumentiert sein oder im Beisein von mehreren Schülerinnen und Schülern aktiv gemacht werden.
  • Als Beiträge sind alle möglichen Äusserungen zu verstehen, so z.B. auch Chatnachrichten oder Tonaufnahmen.
  • Das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen sowie die Fachstelle für Datenschutz erläutern basierend auf den gesetzlichen Grundlagen diverse Aspekte von Digitalem im Unterricht, so z.B.:
    • Fotografie, Video
    • Soziale Medien
    • Ranglisten
    • Beurteilungen
      Diese finden sich für alle an der Schule Beteiligten gesammelt auf der Webseite für Datenschutz des BLD (Kanton St. Gallen).
  • Beim Schutz der Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild geht es nicht um die Verwertbarkeit im Sinne des Urheberrechts. Zum Urheberrecht in der Schule gibt es eine eigene Handreichung des Amtes für Mittelschulen.

Datensicherung bei Austritt
Mit dem Austritt aus der Kantonsschule werden verschiedene Dienste deaktiviert, sind nicht mehr erreichbar und können nicht mehr synchronisiert werden. Die Verantwortung zur Datensicherung auf privaten Datenspeichern liegt bei der betroffenen Person.

Anleitung zur Datenübernahme beim Austritt

Selbstorgansiertes Lernen und individualisierter Unterricht steigern tendenziell den Bedarf an individueller Kommunikation zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schülern. Diese wird oft auch digital geführt. Sie spielt in die direkte Begegnung zurück, beeinflusst die Beziehung zwischen Lehrperson und Klasse und prägt die wahrgenommene Schulkultur. Anders als Unterricht ist digitale Kommunikation weder zeit- noch ortsgebunden. Dies hat zur Folge, dass Schule und Freizeit sich im Alltag der Schüler und Schülerinnen wie auch der Lehrpersonen vermischen. Dauernde Erreichbarkeit und fluide Arbeitszeiten werden zur Belastung und können die physische und psychische Gesundheit negativ beeinflussen.

Kommunikationswege
Alle Schulangehörigen kommunizieren auf den Hauptkommunikationswegen (E-Mail, Teams) der Schule. Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich mittels Schulidentität (KSBG-Adressen).

Form
Schriftliche Kommunikation erfolgt in mediengerechter Form. E-Mails haben Anrede und Grussformel. Chatnachrichten können nach individueller Absprache davon abweichen, bei Erstkontakt gehört eine Anrede dazu.

Erreichbarkeit 
Es besteht keine Pflicht zur dauernden Erreichbarkeit, es ist aber davon auszugehen, dass Nachrichten von Montag bis Freitag innert 48 Stunden gelesen und beantwortet werden. Alternativ wird eine Frist für eine Antwort gegeben. Anrufe sind zu «normalen» Bürozeiten zu tätigen.

  • Damit Nachrichten auch erhalten werden, ist es wichtig, dass keine relevanten Verteileradressen irrtümlich gefiltert werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Nachrichten von untenstehenden Adressen zugestellt werden (whitelisting):
  • noreply@email.teams.microsoft.com
  • no-reply@sharepointonline.com
  • quarantine@messaging.microsoft.com
  • mailer@nesa-sg.ch
  • Bei längerer Abwesenheit und Nichtbeantwortung von E-Mails schalten Schülerinnen und Schüler wie Lehrpersonen eine Abwesenheitsmeldung (Teams und Outlook). Damit ist sichergestellt, dass Emails quittiert werden und die betroffene Person in Teams als «abwesend» erscheint.

Erwartungen der Lehrperson
Lehrpersonen informieren Schülerinnen und Schüler im Rahmen der oben genannten Punkte über ihre persönlichen Erwartungen an digitale Kommunikation.

«Mens sana in corpore sano»: Lehrpersonen und die Schulleitung sind verpflichtet, auch im Digitalen der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler Sorge zu tragen.

Bewusstsein
Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler haben ein Bewusstsein für den Einfluss der Arbeit mit digitalen Geräten auf die physische und psychische Gesundheit.

Nutzungsdauer
Die Lehrpersonen leiten den Einsatz von digitalen Geräten an. Die Nutzungsdauer berücksichtigt Wohlbefinden und Lerninhalte. Ein gesundes Gleichgewicht zwischen digitalem und analogem Unterricht wird angestrebt.

Gesundheitskonzept der KSBG

Ablenkung und Gefahren
Es wird ein sorgfältiger und verantwortungsvoller Umgang mit Digitalem gefördert. Mögliche Schwierigkeiten (Ablenkung, Zeitmanagement, Suchtpotential, Gefahren im Netz, Datensicherheit etc.) werden in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen und schulärztlichen Dienst thematisiert und in Form von Präventionsveranstaltungen angegangen.

  • Die Klassenstunde dient auch dem Austausch und der Sensibilisierung dieser Themen.
  • Fächerübergreifend soll die Klassenkonferenz diese Aspekte aufgreifen. Stellen Lehrpersonen Auffälligkeiten fest, kann und soll schon vor der Konferenz über die Klassenlehrperson oder den Abteilungsvorstand agiert werden.
  • Vergangene Präventionsanlässe

Schülerinnen und Schüler werden auch in digitalen Kompetenzen ausgebildet. Lehrpersonen müssen im Umgang mit Digitalität geschult werden, um die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sinnvoll fördern zu können. Die Aus- und Weiterbildung umfasst dabei verschiedene Bereiche, unter anderem Weiterbildungskurse für Lehrpersonen (extern und intern), fachgruppeninterne Veranstaltungen und Gespräche sowie schulinterne Ansprechpersonen für Hilfe bei auftauchenden Problemen.

Grundkenntnisse der Schülerinnen und Schüler
Das Fach ICT stellt Grundkenntnisse im Umgang mit den notwendigen Tools für die Schülerinnen und Schüler sicher. 

Angebot und Verpflichtung
Die Schule stellt mit internen und externen Weiterbildungsangeboten für Lehrpersonen sicher, dass die in der Charta gestellten Ansprüche erfüllt werden können.

  • Weiterbildungen umfassen u.a. Antworten zum Umgang mit folgenden Fragen:
    • Wie funktioniert die Verknüpfung von Teams, SharePoint und OneNote?
    • Schaffen von Voraussetzungen für Schülerinnen und Schüler bzgl. der Grundprogramme (Word, Excel, PowerPoint) und bzgl. der Ablage und dem Weitergeben von Dateien/Inhalten über die schulüblichen Wege (Teams, OneNote, SharePoint)
  • Externe Weiterbildungsangebote (nicht vollständige Aufzählung):

Weiterbildungsbedarf
Die Lehrpersonen eruieren ihre Bedürfnisse in Bezug auf Weiterbildungen regelmässig und tragen die Verantwortung, das Weiterbildungsangebot entsprechend zu nutzen.

lizd@remove-this.ksbg.ch

Weitere Informationen für Lehrpersonen im internen Bereich.