Die Entwicklung in diesem Bereich erfordert ständige Neuorientierung. Folgende Hinweise mögen für den Unterricht bzw. grössere schriftliche Arbeiten an unserer Schule eine erste Orientierung bieten:
KI ist im Unterricht im Moment aus Datenschutzgründen kaum einsetzbar, da in der Regel Volljährigkeit vorausgesetzt wird. Es gibt zwar Alternativen, die jedoch kostenpflichtig sind, z. B. schulki.de oder tools.fobizz.com.
Der Digital Learning Hub Sek II des Kantons Zürich empfiehlt Folgendes:
Die Universität St. Gallen verlangt eine Hilfsmittelliste nach folgendem Muster
(Weisungen der Studiensekretärin oder des Studiensekretärs über das Studium an der Universität St.Gallen, vom 1. August 2020, Stand 1. August 2023, S.27)
Philippe Wampfler empfiehlt in seinem Merkblatt 2023:
Die Verwendung von KI-/LLM-Tools muss nachgewiesen werden. Das gilt auch dann, wenn Formulierungen nicht direkt übernommen werden. Ein sauberer Nachweis listet folgende Angaben auf:
a) Name des Tools, Datum der Verwendung
b) eingegebene Aufforderungen (so genannte Prompts).
Das sieht z. B. so aus:
Verwendete KI-Tools
a) ChatGPT, chat.openai.com (5. Januar 2022)
b) Prompts:
i. »Generiere drei starke Argumente zum Thema Ruhezeit von 72 Stunden«
ii. »Schreibe einen Titel zu diesem Aufsatz [Kopie des Aufsatzes]«
iii. »Bitte korrigiere alle Fehler (auch Kommafehler) im folgenden Text«
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