Sprachaufenthalt Französisch

Alle Schülerinnen und Schüler verbringen mindestens zwei Wochen im französischen Sprachgebiet.

Der Aufenthalt findet idealerweise in der 1. Klasse während der Besonderen Unterrichtswoche (BU II) vor den Sommerferien statt und wird um die erste Ferienwoche verlängert.

Da die zweite Woche des Aufenthalts in die Sommerferien fällt, haben die Schülerinnen und Schüler während der Besonderen Unterrichtswoche im März des 2. Schuljahres (BU I) unterrichtsfrei.

Es ist möglich, den Aufenthalt um zwei Wochen zu verlängern – dazu setzen die interessierten Schülerinnen und Schüler die beiden letzten Schulwochen vor den Ferien sowie die ersten beiden Sommerferienwochen ein.

Die Art des Sprachaufenthaltes ist frei wählbar und selbständig zu organisieren. Alle Schülerinnen und Schüler wählen das für sie passende Angebot. Für Fragen und zusätzliche Informationen stehen ihnen ihre jeweiligen Französischlehrpersonen zur Verfügung.

Informationen

Informationen 2022/23

Informationen

  • über die Französischlehrperson im Klassenverband
  • über das Informationsschreiben der Schule
  • über das Informationsvideo
  • über die zuständige Französischlehrperson

 Informationsanlässe: 

  • Montag 5.12., 19.30 Uhr, Aula Neubau
  • Donnerstag 26.1., 19.30 Uhr, Aula Neubau

Anmeldefristen:

Meldetermin Sprachaufenthalte: Freitag 24.2.

  • Variante A (Individueller Aufenthalt): 24.2.
  • Variante B (Visitierte Sprachschulen): 24.2.
  • Variante C (Schulprojekte): Ende Januar (genauere Angaben folgen)

Beachten Sie bitte allfällige Änderungen der Sprachreiseanbieter bezüglich gewisser Destinationen.