Aufnahme

Aufnahme Untergymnasium

Anforderungen

Mit dem Übertrittsverfahren soll herausgefunden werden, welchen schulischen Anforderungen das Kind gewachsen ist. Einen wichtigen Anhaltspunkt dafür bilden nach wie vor die Noten.

Die Anforderungen bei der Aufnahmeprüfung entsprechen dem kantonalen Lehrplan für die Mittelstufe der Primarschule in Deutsch und Mathematik.

Da es sich bei diesem Ausbildungsgang um ein freiwilliges Angebot im Bereich der Begabtenförderung handelt, werden ausserkantonale Schülerinnen und Schüler nicht zugelassen.

Informationsveranstaltungen

Damit sich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und weitere Interessierte über die Voraussetzungen für den Besuch des Untergymnasiums besser orientieren können, wird ein Orientierungsanlass für Eltern und Schülerinnen und Schüler durchgeführt am:

  • Montag, 17. November 2025, 19.30 Uhr, Aula Neubau  
  • Dienstag, 6. Januar 2026, 19.30 Uhr, Aula Neubau 

Aufnahmeprüfung

Der Eintritt ins UG ist mit einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit von einem Semester verbunden. Geprüft wird der Stoff der Mittelstufe der Primarschule in den Bereichen Deutsch und Mathematik. Erstellt wird die Aufnahmeprüfung vollumfänglich von der paritätischen Aufnahmeprüfungskommission, die aus Kantonsschul- und Primarschullehrkräften der Mittelstufe besteht. Die Prüfung findet jeweils im März an der Kantonsschule statt. 

Prüfungstermine

  • Montag, 2. März und Dienstag, 3. März 2026

Deutsch

  • Sprachprüfung (80 min):
    Im ersten Teil der Sprachprüfung wird das Textverständnis überprüft; als Grundlage dient ein kurzer literarischer Text. Im zweiten Teil der Sprachprüfung stehen Grammatik- und Wortschatzkenntnisse im Zentrum.  
  • Hören-Sehen-Test (45 min):
    Den Kandidatinnen und Kandidaten wird ein Ausschnitt aus einem Sachfilm gezeigt; anschliessend müssen Fragen zum gezeigten Film beantwortet werden. Geprüft werden dabei die Auffassungsgabe und das Verstehen und Verarbeiten von mündlichen und visuellen Informationen.
  • Textproduktion (60 min):
    In diesem Prüfungsteil schreiben die Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Aufgabenstellung eine Erzählung. Überprüft werden selbständiger sprachlicher Ausdruck, Wortschatz, sprachliche Korrektheit, Fähigkeit zur Textstrukturierung und Originalität.

Mathematik

Material: Lineal, Geodreieck, Zirkel. Die Benützung eines Taschenrechners als Hilfsmittel ist nicht erlaubt.

Prüfungsteile:

  • Mathematik ohne Notizen (30 min):
    In diesem Prüfungsteil stehen das geschickte Rechnen unter Anwendung von Rechenregeln, das Vorstellungsvermögen sowie kurze Forscheraufgaben im Zentrum. Das Notieren von Zwischenergebnissen oder das schriftliche Ausrechnen ist in diesem Prüfungsteil untersagt.
  • Mathematik mit Notizen (80 min):
    Zentrale Inhalte sind Berechnungen in (halb)schriftlicher Form und an Modellen in mehreren Schritten, das Erforschen von Zahlen und Mustern sowie Darstellungen von geometrischen Figuren, Körpern und Daten.

Kompetenzen:
Die Prüfungen basieren auf allen 3 Kompetenzbereichen (Zahl und Variable; Form und Raum; Grössen, Funktionen, Daten und Zufall) und allen 3 Handlungsaspekten (Operieren und Benennen; Erforschen und Argumentieren; Mathematisieren und Darstellen) des Lehrplans Volksschule des Kantons St.Gallen bis und mit Zyklus 2.
Zu folgenden Themen werden nur die Kompetenzen bis und mit 5. Klasse geprüft:
Prozent, Gleichung, Symmetrie, Wahrscheinlichkeit, Volumenberechnungen und Volumenmasse.
Folgenden Kompetenzen sind für die Prüfung nicht relevant: Einsatz elektronischer Hilfsmittel (z.B. 1.B.3.e und 1.B.3.f), sowie die Kompetenzen 2.A.2.e, 2.A.2.g, 2.A.3.f , 2.C.1.f, 2.C.1.h, 2.C.2.g, 3.A.1.i, 3.C.1.g.