Sprachaufenthalt

Alle Schülerinnen und Schüler verbringen mindestens zwei Wochen im französischen Sprachgebiet.

Der Aufenthalt findet idealerweise in der 1. Klasse während der Besonderen Unterrichtswoche (BU II) vor den Sommerferien statt und wird um die erste Ferienwoche verlängert.

Da die zweite Woche des Aufenthalts in die Sommerferien fällt, haben die Schülerinnen und Schüler während der Besonderen Unterrichtswoche im März des 2. Schuljahres (BU I) unterrichtsfrei.

Es ist möglich, den Aufenthalt um zwei Wochen zu verlängern – dazu setzen die interessierten Schülerinnen und Schüler die beiden letzten Schulwochen vor den Ferien sowie die ersten beiden Sommerferienwochen ein.

Die Art des Sprachaufenthaltes ist frei wählbar und selbständig zu organisieren. Alle Schülerinnen und Schüler wählen das für sie passende Angebot. Für Fragen und zusätzliche Informationen stehen ihnen ihre jeweiligen Französischlehrpersonen zur Verfügung.

Informationen

Dauer 2-4 Wochen
Zeitpunkt
  • Besondere Unterrichtswoche II und 1. Sommerferienwoche der 1. Klasse
  • Individueller Zeitpunkt während der Ferien (bis Ende Frühlingsferien der 2. Klasse)

Termine

Meldetermin: 23.02.24 (Meldung an Französischlehrperson)

Anmeldung Variante C: 31.01.24

 

Informationen
  • Elternabend September
  • Informationsveranstaltungen Dezember und Januar
  • Elternsprechnachmittag Februar

 

Informationsveranstaltungen 2023/2024:

4. Dezember 2023, 19.30 Uhr, Aula Neubau

25. Januar 2024, 19.30 Uhr, Aula Neubau